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Pressemitteilung

Die Gemeindeverwaltung Kleinostheim bittet bis zum 25.08.2023 um Mitwirkung aller Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen von bebauten Vermögen in Kleinostheim.

Wie wird die Abwassergebühr bisher abgerechnet?

Bislang erfolgte die Bemessung der Abwassermenge nach dem Frischwassermaßstab, d. h. das Wasser, dass aus der Wasserversorgungsanlage entnommen wurde (Wasseruhr), wurde rechnerisch auch 1:1 der Entwässerungsanlage zugeführt.

Wieso soll (muss) sich das ändern?

Bundesweite Urteile der Verwaltungsgerichtsrechtsprechung zu Art. 8 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) zwingen bei inhomogenen Siedlungsstrukturen zur Änderung der Abwassergebührenbemessung.

Was ändert sich?

Künftig sind somit die jeweiligen Aufwendungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen. Der ermittelte Niederschlagswasseraufwandsanteil ist dann auf die jeweiligen angeschlossenen Grundstücksflächen zu verteilen.

Als Veranschaulichung dient nachfolgende Darstellung:

Für die Ermittlung der versiegelten Fläche sind Sie gefragt!

Die Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen erfolgt durch die Auswertung von bereits vorliegenden Luftbildern, welche durch die Firma Kommunal-Consult Becker AG für die einzelnen Grundstücke ausgewertet werden. Zum Abgleich wird jedem Grundstückseigentümer ein Fragebogen (Versand: 14.07.2023) zur Verfügung gestellt, aus dem die bisher erfolgte Grundstücksauswertung ersichtlich wird. Dieser muss nur dann von Ihnen ausgefüllt zurückgegeben werden, wenn sich Änderungen gegenüber der bisher ermittelten gebührenpflichtigen Fläche ergeben. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir als Gemeinde zusammen der Firma Kommunal-Consult Becker AG in einem weiteren Schritt ihre Angaben prüfen und entsprechend einpflegen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, ihnen die Bearbeitung zu vereinfachen und vorab so viele Informationen wie möglich von Anfang an mitzugeben.

Dabei unterstützt sie die Gemeinde Kleinostheim nicht nur durch eine Vielzahl von Bearbeitungsgrundlagen aus den Vorarbeiten, sondern auch nach Erhalt des Fragebogens mit umfassenden Angeboten zu jeglichen sich ergebenden Fragestellungen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung:

mark.sellnau@kleinostheim.de

Tel. 06027/474-131

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihre Gemeindeverwaltung Kleinostheim