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Projektablauf

Ablauf des Verfahrens

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, dass Flächenermittlungsverfahren des mittleren Grundstücksabflussbeiwert in Stufen anzuwenden. Im Nachgang wurden in der Gemeinderatssitzung am 15.09.2022 die Grundlagenentscheidungen für die Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen beschlossen.

Zur Ermittlung der angeschlossenen Grundstücke sowie zur Feststellung der bebauten und befestigten Flächen sind Bestandsaufnahmen der Oberflächen bzw. der jeweiligen inneren Entwässerungsstruktur je Grundstück aufzunehmen. Zur Auswertung wurden anhand von Luftbildern die Flächen bereits vorab ermittelt, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

Die vorgenannte qualifizierte Schätzung orientiert sich an den bebauten und befestigten Flächen und geht von einem direkten oder indirekten Anschluss dieser Flächen an die öffentliche Entwässerungseinrichtung aus. Die tatsächliche Entwässerungssituation auf Ihrem Grundstück kann sich z.B. infolge einer anderweitigen Ableitung oder durch Rückhaltemaßnahmen des Niederschlagswassers (z.B. Zisternen) anders darstellen.

Aus diesem Grund erhalten alle Grundstückseigentümer einen Fragebogen, in dem sie – nur bei Abweichungen zur bisherigen Ermittlung – die tatsächlichen Verhältnisse zur Entwässerungssituation auf Ihrem Grundstück erklären können. Bei einer Unter- bzw. Überschreitung der Stufe des bislang ermittelten mittleren Grundstücksabflussbeiwertes erfolgt eine Einstufung in die zutreffende Stufe.

In den folgenden Fällen bitten wir um entsprechende Mitteilung:

Kein Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung:

Als bebaut und damit gebührenrelevant gelten all die Flächen, die direkt oder indirekt (z.B. durch Abfluss über angrenzende Gehwege/Straßenflächen in Straßenabläufe oder ein anderes Grundstück) an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Dabei ist nicht von Bedeutung, welche Versiegelungsart die bebauten Flächen aufweisen (egal ob Rasengitterstein oder Beton). Angeschlossen sind die Flächen dann, wenn das darauf anfallende Niederschlagswasser auf irgendeinem Weg in Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung gelangt. Die öffentliche Abwasserbeseitigung setzt sich dabei aus allen baulichen Anlagen zusammen, die für die Behandlung und Beseitigung des Abwassers von der Gemeinde gebaut bzw. unterhalten werden.

Sollten auf dem Grundstück ganze Flächen oder Teilflächen vollständig nicht (weder direkt noch indirekt) an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung im Korrekturbogen zur Datenerhebung. Anschließend bitten wir um Überprüfung, ob die Änderungen zu einer Eingruppierung in eine andere Stufe führen.

Bei sehr großen Grundstücken kann die ermittelte gebührenrelevante Fläche anhand des mittleren Grundstücksabflussbeiwert zu großen Abweichungen gegenüber der tatsächlich bebauten Fläche führen. Beträgt die Abweichung zur tatsächlich bebauten Fläche mehr als 400 m², ist eine Härtefallregelung anzuwenden.

Nur in diesen Fällen bitten wir um entsprechende Rücksendung des Bogens.

Regenwasserzisternen:

Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, gelten als nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossene Fläche und bleiben daher bei der abflussrelevanten Fläche unberücksichtigt.

Zisternen mit Überlauf in die öffentliche Kanalisation werden ab einer Größe von 3 m³ wie folgt berücksichtigt: Pro m³ Stauraum werden 25 m² gebührenrelevante Fläche von der Berechnung der Niederschlagswassergebühren abgezogen. Maximal kann jedoch die tatsächlich an die Zisterne angeschlossene Fläche abgezogen werden. Diese Regelungen gelten auch entsprechend für Versickerungsanlagen (z.B. Sickerschacht, Sickermulde, Sickerrigole usw.).

Nutzen Sie eine Zisterne mit einem Stauraum über 3 m³, bitten wir in jedem Fall um Rücksendung des Korrekturbogens.

Sofern wir bis zum 25.08.2023 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die bisher ermittelte Fläche wie oben dargestellt als Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr heranziehen.

Bürgerservice

Alle Grundstücksbesitzer haben die Möglichkeit, sich bei der Bearbeitung des Fragebogens unterstützen zu lassen.

Nutzen Sie entweder die Telefonhotline oder besuchen Sie eine der Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie für die Sprechstunden vorher telefonisch über die Hotline einen Termin!