Nein. Für die Gebührenbemessung kommt es nur darauf an, was der Benutzer der Einrichtung einleitet. Es spielt keine Rolle wie die Gemeinde das eingeleitete Abwasser beseitigt und welche Kosten ihr hier im Einzelfall entstehen.
Nein. Für die Gebührenbemessung kommt es nur darauf an, was der Benutzer der Einrichtung einleitet. Es spielt keine Rolle wie die Gemeinde das eingeleitete Abwasser beseitigt und welche Kosten ihr hier im Einzelfall entstehen.