Die Gemeinde bezahlt wie jeder andere Gebührenzahler auch die satzungsgemäßen Gebührensätze für ihre in der Regel verhältnismäßig großen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen (z.B. Schulen, Sporthallen, Rathaus u.a.). Für das Niederschlagswasser von Straßenflächen muss die Gemeinde ebenfalls den darauf entfallenden Kostenanteil tragen.